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Gremienwahlen

Informationen zu den Gremienwahlen

Wer darf wählen gehen?

Alle Studenten/Studentinnen dürfen wählen gehen. Insbesondere auch die neuen Semester! Klar, in einem technischen Studium hat man immer viel um die Ohren, und jetzt soll man auch noch wählen gehen... Aber was ist, wenn alle so denken? Es ist schade, wenn die hart erkämpften Rechte der Studenten, an ihrer Uni mitzubestimmen, einfach brach liegen!

Die Wahlergebnisse 2010
Die Wahlergebnisse 2009

Wann wird gewählt?

Die Gremienwahlen finden jedes Jahr Anfang Juni statt.

Kann man sich auch selbst als Kandidat zur Verfügung stellen?

Ja, es darf nicht nur jeder wählen, es darf sich auch jeder zur Wahl stellen. Wer also möchte, dass sich etwas ändert, der sollte nicht sagen: "Es müsste jemand mal..." -- sondern selbst etwas tun! Wer Interesse hat, ein Amt zu übernehmen, kann sich bei uns melden. Im FaRaFIN kannst Du natürlich auch mitarbeiten, auch wenn Du nicht gewählt worden bist. Komm einfach vorbei!

 

Aber was wird denn da genau gewählt?

  • Der Studierendenrat: Das ist die Vertretung aller Studenten, beschränkt sich also nicht nur auf die FIN. Umso wichtiger ist es, daß auch Studenten/Studentinnen aus unserer Fakultät dort vertreten sind, damit nicht nur die Vertreter der sozial etwas engagierteren Fakultäten bestimmen, wo es lang geht und wohin welche Gelder verteilt werden.
  • Der Fachschaftsrat der FIN: Er besteht aus (mindestens) 7 studentischen Vertretern. Das, was der Studierendenrat für alle Studenten darstellt, ist der Fachschaftsrat sozusagen "im Kleinen" für die Studierenden der FIN. Die Mitglieder des Fachschaftsrates sind die Ansprechpartner, wenn es größere oder kleinere Probleme mit dem Studium oder mit den Lehrenden gibt, sie sammeln Klausuren und Prüfungsaufgaben, organisieren Feiern, sind beim Tag der offenen Hochschul-Tür dabei, betreuen die Erstsemester, ...
     
  • Der Fakultätsrat der FIN: Er setzt sich aus studentischen Vertretern, Mitarbeitern der Fakultät und Professoren zusammen. Hier werden Entscheidungen gefällt, z.B. über die Einführung eines Numerus Clausus', Änderungen der Studienordnung, Verwendung von Geldern, Berufung von Professoren, usw. Der Fakultätsrat ist das Entscheidungsorgan auf Fakultätsebene.
     
  • Der Senat Das wichtigste Gremium und die letzte Entscheidungsinstanz der Hochschule. Man kann sagen, der Senat ist das Pendant zum Fakultätsrat, allerdings auf Ebene der gesamten Universität. Hier werden die Geschicke der Universität bestimmt: Es wird über Haushaltsfragen, Studienordnungen und Personalfragen (Berufung von Professoren) beschlossen. Der Senat entscheidet also über alle akademischen Angelegenheiten der Universität (soweit sie nicht durch Gesetz geregelt oder einem anderen Organ, z.B. den Fakultätsräten, übertragen sind). Senatskommissionen bereiten Entscheidungen des Senats vor, d.h. die eigentliche Arbeit findet in den Kommissionen statt, im Senat wird dann darüber entschieden.