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Fragen zum Wechsel in die neue Prüfungsordnung

Nachfolgend gesammelte Fragen, die wir von euch per Mail erhalten haben mit unseren Antworten. Solltet ihr noch Fragen haben, dann schickt sie uns.

  1. Allgemeine Fragen
    1. Verteilen andere Fakultäten überhaupt Scheine?
    2. Kann man mehr Prüfungen benotet abschließen als für das Modul vorgesehen?
    3. Wann lege ich fest ob ich ein Schein oder eine Note bekomme?
    4. Können offene WPs noch zum Schein gemacht werden?
    5. Wie viel Zeit habe ich zum Wechseln?
    6. Kann ich den Freiversuch für begonnene Leistungen nutzen?
    7. Was mache ich, wenn ich zu viele Prüfungsleistungen für einen Block habe?
    8. Muss man Mathe IV einbringen wenn man es schon bestanden hat?
    9. Welches Datum gebe schreibe ich auf das Formular?
    10. Wie wird die Bachelornote berechnet? Wie werden Zwischennoten berechnet?
    11. Offene WP im Wahlbereich: ich habe eine offene WP im Wahlbereich die ich erst nach dem 31.12. abschließe und möchte aus ihr einen Schein machen. Allerdings habe ich zur Zeit noch nicht genug benotet Cps in diesem Bereich. Kann ich die CPs auf Note machen, dann wechseln und die Prüfung welche nach dem 31.12. stattfand (allerdings vor September 2010 begonnen habe) noch zu einem Schein machen?
    12. Kann ich eine angefangene Prüfungsleistung zu einem Schein umwandeln?
    13. Wiederholungsprüfungen sollen spätestens nach 8 Monaten wiederholt werden. Was passiert bei schriftlichen Prüfungen wenn der Student zum WP Termin krank ist diese nicht in der Frist wiederholen kann. Wird die Frist außer Kraft gesetzt oder hat er die Möglichkeit die Prüfung mündlich zu machen?
    14. Proseminar steht nicht unter Prüfungsplan benotbare Cps?
    15. Was passiert mit Studenten die AUD I und II als eine Prüfung hatten und die PUM als eine Prüfung hatten? (Jahrgang 2006)
    16. Durch die alte PO habe ich alle Prüfungen mit Note abgeschlossen. Darf ich mir durch die neue PO aussuchen, welche ich von den vorhanden Prüfungen durch einen Schein ersetzen lasse, solange ich die nötigen CPs für diesen Komplex behalte?
    17. Kann ich Fächer mit Schein beliebig oft wiederholen / nicht bestehen?
    18. Wenn ich die Scheinbedingungen schon erfüllt, die Klausur aber noch nicht geschrieben/bestanden habe, kann ich dann trotzdem wechseln und mir den Schein anrechnen lassen?
    19. Kann ich Fächer mit Schein beliebig oft wiederholen / nicht bestehen?
    20. Wenn ich die Scheinbedingungen schon erfüllt, die Klausur aber noch nicht geschrieben/bestanden habe, kann ich dann trotzdem wechseln und mir den Schein anrechnen lassen?
    21. Wie berechnet sich meine Note für Einführung in die Informatik, wenn ich weder für Programmierung und Modellierung noch für AlgDat I und II eine einzelne Note habe?
  2. Fragen zur Bachelorarbeit/Praktikum
    1. Wie zählen Praktikum und Bachelorarbeit?
    2. Wann darf ich die Bachelorarbeit beginnen? Wie viele/ Welche Leistungen können noch offen sein?
    3. Kann ich mein Praktikum nach der Bachelorarbeit beginnen?
  3. Informatik spezifische Fragen
    1. Es gibt 2 Wahlpflichtmodule, wo liegt der Unterschied? Wie kennzeichne ich auf dem Wechselformular, welches Wahlpflichtfach (Informatiker) in welchen Block gehört?
    2. Gilt die 50% Klausel der WIF auch für das Nebenfach BWL?
    3. Gibt es bei den Informatikern im WPF-Bereich immer noch eine 2-3-2 Regelung, also das ich aus den verschiedenen Bereichen jeweils 2 oder 3 Fächer entnehmen muss?
    4. Kann ich statt „Hardwarenahe Rechnerarchitektur“ z.b. „Validation und Verifikation“ oder „Introduction to Simulation“ belegen, da HWR nicht mehr Pflicht ist?
  4. CV spezifische Fragen
    1. Allgemeine Visualistik kommt von anderen Fakultäten? Was zählt 100%? Was zählt 50%?
    2. Wahlpflichtbereich Inf und CV – kann man im CV Bereich ein WPF im Inf-Bereich anrechnen?
    3. Modul mit CV 1+2+3+4 irgendwas zum Schein machen?
    4. Allgemeine Visualstik Cps stimmen nicht überein?
    5. Gibt es die Möglichkeit Mathe 4 oder Grundlagen technischer Informatik in dem Wahlpflichtbereich Computervisualistik anrechnen zu lassen?
  5. IngIF spezifische Fragen
  6. WIF spezifische Fragen
    1. Marketing, Investition und Finanzierung, Einführung E-Business. Ich habe alle drei gemacht, kommen alle 3 in die Endnote? 
    2. Mathe IV, Logik, TheoInF, welches zählt nur 50%?
    3. Logik nur 4 Cps?
    4. Ich habe TGI bestanden. Muss ich es in den Wahlbereich einbringen oder kann ich es auch wegfallen lassen?
    5. Ich habe Technische Grundlagen der Informatik belegt und bestanden. Kann ich mir das jetzt als WPF WIF oder WPF Informatik anrechnen lassen?
    6. Kann ich auch Logik anstelle von Theoretischer Informatik belegen, so dass ich dann alle Anforderungen des Prüfungsbereiches Mathematik/Informatik erfülle?
    7. Wenn ich als WIFler schon Investition und Finanzierung geschrieben habe, kann ich es dann jetzt bei dem Übertritt in die neue Prüfungsordnung auch einfach gar nicht mehr einbringen?

Allgemeine Fragen

 

Frage: Verteilen andere Fakultäten überhaupt Scheine?

Antwort vom FaRaFIN:

Teilweise werden Scheine ohne abgelegte Prüfung vergeben, dafür muss dann eine andere Leistung erbracht werden. Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften allerdings vergibt nur Noten. Im Zweifelsfall einfach mit dem Dozenten sprechen. Sofern aber nichts anderes gesagt wird, werden bestandene Prüfungen als Scheinleistung angesehen.

 

Frage: Kann man mehr Prüfungen benotet abschließen als für das Modul vorgesehen?

Antwort vom FaRaFIN:

Ja, man kann, dabei gehen mehr CP in die Endnotenberechnung an. Wichtig ist, dass eine begonnene Prüfung als Notenleistung nicht mehr rückgägnig gemacht werden kann. Das bedeutet, wenn man eine schlechte Note hat, geht diese auch voll ein und falls man diese drei mal nicht besteht, wird man exmatrikuliert.

 

Frage: Wann lege ich fest ob ich ein Schein oder eine Note bekomme?

Antwort vom FaRaFIN:

Bei der Anmeldung zur Prüfung. Hat man sich für einen Schein entschieden, kann dieser nachträglich durch eine weitere Leistung noch in eine Note umgewandelt werden. Andersherum geht dies allerdings nicht.

 

Frage: Können offene WPs noch zum Schein gemacht werden?

Antwort vom FaRaFIN

Zitat aus der Übergangsbestimmung (Punkt 2), die nur gültig sind für Matrikel bis 2009:

„Abgewählte Prüfungen zählen als unbenotete Leistungen. Sollte der/die Studierende angefangene, aber erstmalig oder in der ersten WP nicht bestandene Prüfungen abwählen, dann wird daraus eine unbegrenzt wiederholbare unbenotete Leistung. Handelt es sich darüber hinaus um eine Wahlpflichtveranstaltung, dann kann er/sie anstatt des umgewandelten Fachs auch ein anderes Fach wählen, um die CPs zu erlangen.“

 

Frage: Wie viel Zeit habe ich zum Wechseln?

Antwort vom FaRaFIN:

Es gibt keine Begrenzung. Allerdings müssen alle als Prüfungen angemeldete Kurse, die nach dem 31.12.2010 angetreten werden als Note eingebracht werden.

 

Frage: Kann ich den Freiversuch für begonnene Leistungen nutzen?

Antwort vom FaRaFIN: Ja, sofern es WPF ist.

 

Frage: Was mache ich, wenn ich zu viele Prüfungsleistungen für einen Block habe?

Antwort vom FaRaFIN:

Sofern sich diese Prüfungsleistungen in keinen anderen Block eingliedern lassen (Im Zweifelsfall Antrag beim Prüfungsausschuss) können sie als zusätzliche Leistungen auf dem Zeugnis erscheinen.

 

Frage: Muss man Mathe IV einbringen wenn man es schon bestanden hat?

Antwort vom FaRaFIN:

Nein, man kann aber muss nicht, da Mathe kein Pflichtfach mehr ist. Es besteht die Möglichkeit es sich im Wahlpflichtbereich anrechnen zu lassen. Ansonsten ist es eine zusätzliche Leistung.

 

Frage: Welches Datum gebe schreibe ich auf das Formular?

Antwort vom FaRaFIN:

Das Datum ab dem die neue PO gelten soll. Das heißt, sofern man eine Prüfung die am 31.12.2010 abgeschlossen wurde noch als Schein werten lassen möchte, schreibt man das Datum vom 01.01.2011 darauf.

 

Frage: Wie wird die Bachelornote berechnet? Wie werden Zwischennoten berechnet?

Antwort vom FaRaFIN:

Zitat aus der PO: aus § 13

“(4) Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn alle erforderlichen Prüfungsleistungen mindestens mit „ausreichend“ bewertet worden sind. Besteht eine Modulprüfung nur aus einer Prüfungsleistung, so entspricht die Modulnote der Note der Prüfungsleistung. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, ist die Modulnote das auf eine Dezimalstelle hinter dem Komma abgeschnittene, gegebenenfalls gewichtete, arithmetische Mittel der Noten der Prüfungsleistungen im Modul. Die Wichtungen für die einzelnen Module sind gegebenenfalls den anliegenden Prüfungs‐ und Regelstudienplänen zu entnehmen bzw. sie ergeben sich aus dem Verhältnis der CP‐Anteile des entsprechenden Moduls. (5) Bei der Bildung einer Note nach dem Durchschnitt wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. […] “

aus § 21

“(2) Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich aus dem gewichteten Durchschnitt der Noten für die Modulprüfungen und der Modulnote der Bachelorarbeit mit dem Kolloquium. § 13 Absatz 5 gilt entsprechend. Die Gewichtungen ergeben sich aus den Credit Points der entsprechenden Module, die den anliegenden Prüfungs‐ und Regelstudienplänen zu entnehmen sind. Dabei gehen Noten aus Veranstaltungen, die laut Prüfungs‐ und Regelstudienplan in den ersten beiden Semestern zu belegen sind und entsprechend gekennzeichnet sind, mit 50% ihrer CP‐Gewichtung ein. Im Studiengang Wirtschaftsinformatik gehen alle Noten aus dem Block Wirtschaftswissenschaften, die laut Prüfungs‐ und Regelstudienplan in den ersten beiden Semestern zu belegen sind, mit 25% und alle anderen Noten aus dem Block Wirtschaftswissenschaften mit 50% ihrer CP‐Gewichtung in die Gesamtnote ein.“

d.h. im Klartext:

pro Modul berechnet sich die Note (nur aus Prüfungsleistungen mit Note):

Modulnote = Note der Einzelprüfungsleistung * CP der Einzelprüfungsleistung / gesamte geprüfte CP im Modul

Rundung der Note durch Abschneiden nach der ersten Dezimalkommastelle

Die Endnote ergibt sich dann folgendermaßen Endnote = Modulnote * benotete CP's des Moduls (entsprechend die Hälfte bei 50% - Modulen) / gesamte Modul-CP's

Rundung der Note durch Abschneiden nach der ersten Dezimalkommastelle

 

Frage: Offene WP im Wahlbereich: ich habe eine offene WP im Wahlbereich die ich erst nach dem 31.12. abschließe und möchte aus ihr einen Schein machen. Allerdings habe ich zur Zeit noch nicht genug benotet Cps in diesem Bereich. Kann ich die CPs auf Note machen, dann wechseln und die Prüfung welche nach dem 31.12. stattfand (allerdings vor September 2010 begonnen habe) noch zu einem Schein machen?

Antwort vom FaRaFIN:

Diese Form des späteren Auffüllens ist nicht möglich.

 

Frage: Kann ich eine angefangene Prüfungsleistung zu einem Schein umwandeln?

Antwort vom FaRaFIN:

Sofern dies nach aktueller Übergangsbestimmung den Rahmenrichtlinien entspricht, ja.

 

Frage: Wiederholungsprüfungen sollen spätestens nach 8 Monaten wiederholt werden. Was passiert bei schriftlichen Prüfungen wenn der Student zum WP Termin krank ist diese nicht in der Frist wiederholen kann. Wird die Frist außer Kraft gesetzt oder hat er die Möglichkeit die Prüfung mündlich zu machen?

Antwort vom FaRaFIN:

Krankheitsfälle sind immer Härtefälle. In diesem Fall kann die Wiederholungsprüfung auch später nachgeholt werden, sofern ein ärztliches Attest vorliegt.

 

Frage: Proseminar steht nicht unter Prüfungsplan benotbare Cps?

Antwort vom FaRaFIN:

Richtig, das Proseminar ist eine Prüfungsleistung, die immer als eine nicht benotete Leistung existiert.

 

Frage: Was passiert mit Studenten die AUD I und II als eine Prüfung hatten und die PUM als eine Prüfung hatten? (Jahrgang 2006)

Antwort vom FaRaFIN:

Es gilt hier die Äquivalenz, dass die Note aus der Komplexprüfung AuD zu der Note für AuDI und AuDII wird mit jeweils 6CP wird. Entsprechend wird die Note aus der Komplexprüfung PuM zu der Note für Programmierung mit 3CP und Modellierung mit 4CP. Aus diesen Noten lässt sich entsprechend der gängigen Übergangsbestimmungen zur neuen PO, die Note für Einführung in die Informatik berechnet.

 

Frage: Durch die alte PO habe ich alle Prüfungen mit Note abgeschlossen. Darf ich mir durch die neue PO aussuchen, welche ich von den vorhanden Prüfungen durch einen Schein ersetzen lasse, solange ich die nötigen CPs für diesen Komplex behalte?

Antwort vom FaRaFIN:

Ja, wobei die Bedingung des Punktes 2 aus der Übergangsbestimmung beachtet werden sollte.

 

Frage: Kann ich Fächer mit Schein beliebig oft wiederholen / nicht bestehen?

Antwort vom FaRaFIN:

Ja.

 

Frage: Wenn ich die Scheinbedingungen schon erfüllt, die Klausur aber noch nicht geschrieben/bestanden habe, kann ich dann trotzdem wechseln und mir den Schein anrechnen lassen?

Antwort vom FaRaFIN:

Sofern der/die DozentIn dies anerkennt, widerspricht dies sicherlich nicht. Frage einfach mal bei dem entsprechenden Mitarbeitern/Professoren nach. Scheinbedingungen kann es allerdings erst ab dem WS2010/11 geben. D.h. Scheine aus vorhergehenden Semestern gibt es nicht.

 

Frage: Wie berechnet sich meine Note für Einführung in die Informatik, wenn ich weder für Programmierung und Modellierung noch für AlgDat I und II eine einzelne Note habe?

Antwort vom FaRaFIN:

Die jeweiligen Noten für die Komplexprüfung teilen sich auf die Einzelfächer auf, d.h. PuM-Note ist die Programmierungs bzw. die Modellierungsnote und die AuD-Note ist jeweils die AuDI und AuDII-Note. Auf diese Noten werden denn entsprechend die Äquivalenzregelungen aus der Übergangsbestimmung angewandt.

Fragen zur Bachelorarbeit / Praktika

Frage: Wie zählen Praktikum und Bachelorarbeit?

Antwort vom FaRaFIN:

Das Praktikum ist ein unbenoteter Schein mit 18CP. Die Bachelorarbeit zählt als Note mit 12 CP.

 

Frage: Wann darf ich die Bachelorarbeit beginnen? Wie viele/ Welche Leistungen können noch offen sein?

Antwort vom FaRaFIN:

Es gibt prinzipiell keine Beschränkungen der offenen Leistungen, aber es ist logisch nicht allzuviele CP  (z.B. nicht mehr als 15CP) offen zu haben, damit die Bachelorarbeit auch den Abschluss des Studiums bildet. Solltet ihr CP offen haben sprecht dies am besten mit eurem Betreuer ab.

Frage: Kann ich mein Praktikum nach der Bachelorarbeit beginnen?

Antwort vom FaRaFIN:

Ein Praktikum kann unabhängig von einer Bachelorarbeit sein und kann auch nach der Bachelorarbeit stattfinden. Dann ist dieses aber immer ein nicht integrietes Praktikum.

 

Informatiker spezifische Fragen

 

Frage: Es gibt 2 Wahlpflichtmodule, wo liegt der Unterschied? Wie kennzeichne ich auf dem Wechselformular, welches Wahlpflichtfach (Informatiker) in welchen Block gehört?

Antwort vom FaRaFIN:

Es gibt keinen Unterschied. Die beiden Module werden im Endeffekt als eines gehandhabt. Der Fehler scheint hier in der Darstellung im Regelstudienplan zu liegen. Um den entsprechenden Modulen beim Übergang Prüfungsleistungen zuzurechnen, kann man in die Bemerkungsspalte diese Bereiche durch die 1. Spalte Informatik 1 bzw. 2 eindeutig zuordnen.

 

Frage: Gilt die 50% Klausel der WIF auch für das Nebenfach BWL?

Antwort vom FaRaFIN: Es steht hier noch eine Entscheidung des Prüfungsausschusses aus.

 

Frage: Gibt es bei den Informatikern im WPF-Bereich immer noch eine 2-3-2 Regelung, also das ich aus den verschiedenen Bereichen jeweils 2 oder 3 Fächer entnehmen muss?

Antwort vom FaRaFIN

Die 2-3-2 Regelung existiert nicht mehr. Das heißt man darf (oder muss) selbst seinen Wahlpflichtbereich wählen

 

Frage: Kann ich statt „Hardwarenahe Rechnerarchitektur“ z.b. „Validation und Verifikation“ oder „Introduction to Simulation“ belegen, da HWR nicht mehr Pflicht ist?

Antwort vom FaRaFIN:

Sofern dies in den entsprechenden Studienbereich eingegliedert werden kann, sollte dies möglich sein.

 

CV spezifische Fragen

 

Frage: Allgemeine Visualistik kommt von anderen Fakultäten? Was zählt 100%? Was zählt 50%?

Antwort vom FaRaFIN:

Wenn ein Student beim Übertritt der Ordnung Leistungen aus dem Bereich Allgemeine Visualistik unter 50% und andere unter 100% eingeordnet haben will, sollte er dies unter „Bemerkung“ explizit nennen, andernfalls werden sie in der Reihenfolge eingeordnet, in der die Leistungen erbracht wurden. Noch offen ist, wie verfahren wird,

 

Frage: Wahlpflichtbereich Inf und CV – kann man im CV Bereich ein WPF im Inf-Bereich anrechnen?

Antwort vom FaRaFIN:

Hier am besten einen Antrag an Prüfungsausschuss

 

Frage: Modul mit CV 1+2+3+4 irgendwas zum Schein machen?

Antwort vom FaRaFIN:

Entsprechend der Übergangsbestimmung können 10CP als unbenoteter Schein gewertet werden, wenn echt mehr als die Mindest-CP (für CV1-4 sind dies 10) schon als Note erbracht wurden.

 

Frage: Allgemeine Visualstik Cps stimmen nicht überein?

Antwort vom FaRaFIN:

Angegebene Cps stimmen nicht immer mit den Angaben im Regelstudienplan überein. Aufpassen: Es kann sein das ihr mehr Fächer machen müsst um die Cps zusammen zu bekommen.

 

Frage: Gibt es die Möglichkeit Mathe 4 oder Grundlagen technischer Informatik in dem Wahlpflichtbereich Computervisualistik anrechnen zu lassen?

Antwort vom FaRaFIN:

Wahrscheinlich nicht, aber du kannst es mit einem Antrag an den Prüfungsausschuss versuchen.

IngIf spezifische Fragen

 

WIF spezifische Fragen

 

Frage: Marketing, Investition und Finanzierung, Einführung E-Business. Ich habe alle drei gemacht, kommen alle 3 in die Endnote? 

Antwort vom FaRaFIN :

Marketing, Investition und Finanzierung und Einführung E-Business gehören in das Modul Wertschöpfungskette. Hier müssen min. 10CP als Note eingebracht werden. Da diese Fächer an der FWW sind gehen alle als Note mit 50%-Wertung ein.

Frage: Mathe IV, Logik, TheoInF, welches zählt nur 50%?

Antwort vom FaRaFIN: Logik bzw. das Fach, das zu Logik wird.

 

Frage: Logik nur 4 Cps?

Antwort von FaRaFIN: Entweder Mathe 4 oder TheoInf können genutzt werden um eine Logiknote zu bekommen. Diese zählt dann 4 CP

 

Frage: Ich habe TGI bestanden. Muss ich es in den Wahlbereich einbringen oder kann ich es auch wegfallen lassen?

Antwort FaRaFIN: Es ist kein Pflichtfach mehr, daher kann es entweder als Zusatzleistung anerkannt werden oder durch sofern möglich Antrag an den Prüfungsausschuss auch als Leistung in ein Modul als Prüfungsleistung eingetragen werden.

 

Frage: Ich habe Technische Grundlagen der Informatik belegt und bestanden. Kann ich mir das jetzt als WPF WIF oder WPF Informatik anrechnen lassen?

Antwort FaRaFIN: Beides ist möglich.

 

Frage: Kann ich auch Logik anstelle von Theoretischer Informatik belegen, so dass ich dann alle Anforderungen des Prüfungsbereiches Mathematik/Informatik erfülle?

Antwort vom FaRaFIN:

Nein, nur TheoInf oder Mathe IV statt Logik.

 

Frage: Wenn ich als WIFler schon Investition und Finanzierung geschrieben habe, kann ich es dann jetzt bei dem Übertritt in die neue Prüfungsordnung auch einfach gar nicht mehr einbringen?

Antwort vom FaRaFIN:

Eine abgelegte Leistung entfällt nicht. Da es eine Veranstaltung der FWW ist geht sie sogar als Note mit 50% Wertung ein.

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